Das Deutsche Institut für Bautechnik hat die abZ für
Kunststoff-Heizöltanks mit integrierter Auffangwanne der meisten
Hersteller neu geregelt. Im Vorgriff auf die Bundesanlagenverordnung –
die mittlerweile als Entwurf nach Brüssel gegangen ist – und die
Gültigkeit der TRwS 791, hat das DIBt die dort definierten
Abstandsregeln übernommen.
Grundsätzlich gilt die Aussage in den meisten abZ:
„Die Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems muss – in
befülltem Zustand – an mindestens einer Behälterseite einen begehbaren
Abstand von mindestens 40 cm haben und an den übrigen Behälterseiten
muss der Abstand mindestens 5 cm betragen“. Das bedeutet, dass bei
zweireihiger Aufstellung an beiden Längsseiten 40 cm Abstand gefordert
werden und ein Verbindungsgang von ca. 40 cm da sein muss. Sollte eine
dreireihige Aufstellung geplant sein, so muss zwischen der zweiten oder
dritten Reihe ein Gang von 40 cm vorgesehen werden.
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(Quelle:
Dehoust)
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