Dienstag, 27. Mai 2014

Der Sommer steht vor der Tür - und heiße Temperaturen laden zum Abkühlen ein.

Der Sommer steht vor der Tür - und heiße Temperaturen laden zum Abkühlen ein.
Jetzt fehlt nur noch der eigene Pool und dem Badevergnügen steht nichts mehr im Wege. Wir haben die Lösung, denn wir bieten Badespaß für Groß und Klein in einer Top-Qualität und zu einem günstigen Preis an!

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Freitag, 25. Oktober 2013

Einfache Spartips zum Senken der Nebenkosten



Einfache Spartips zum Senken der Nebenkosten
Kostenfalle Warmwasser!Wer etwa seinen Boiler richtig einstellt spart Geld.
Mit niedrigen Wassertemperaturen im Haushalt können Verbraucher Kosten sparen. Denn die Warmwasserzubereitung macht bis zu 30 Prozent des gesamten Wärmebedarfs aus.
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Warmes Wasser ist teuer: Wer etwa seinen Boiler richtig einstellt, merkt das bei der Endabrechnung. Auf die Kostenersparnis beim Warmwasser weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Nach der Heizung sei das Warmwasser zum Duschen oder Spülen der größte Posten beim Energieverbrauch in Privathaushalten. Die Verbraucherzentrale rät, das Wasser nur so stark zu erwärmen, wie tatsächlich nötig ist. Zum Duschen reichen in der Regel 38 bis 39 Grad Celsius.
Am Durchlauferhitzer oder der Gastherme lässt sich die Temperatur direkt einstellen: Was der Verbraucher dort eingibt, kommt aus dem Duschkopf so heraus. Läuft die Wassererwärmung über einen zentralen Warmwasserspeicher, zum Beispiel im Keller des Wohnhauses, ist das anders. Dann darf die Temperatur im Speicher nicht mit der gewünschten Duschtemperatur übereinstimmen. Denn im Speicher können sich Legionellen bilden, wenn das Wasser nur 38 oder 39 Grad beträgt. Um Keime abzutöten, muss das Wasser im Speicher mindestens 60 Grad heiß sein.
Bei den zentralen Warmwasseranlagen lassen sich dennoch Energieverluste vermeiden und so Kosten sparen. Damit das warme Wasser nicht andauernd zwischen geschlossenem Wasserhahn und Speicher zirkuliert und dabei in den Rohren Wärme verliert, sollten Hauseigentümer eine Zeitschaltuhr einbauen. Sie beschränkt das Hin- und Herfließen von warmem Wasser auf Zeiten, in denen die Bewohner es brauchen: zum Beispiel morgens, mittags und abends für je zwei Stunden.


(Quelle: Bild: DPA Foto: DPA)
 

Samstag, 19. Oktober 2013

Neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014



Neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 -Novelle                                          
Was gibt es neues was muss beachtet werden. Welche  neuen Auflagen gibt es?

Vorgaben für das Bauen und Sanieren


Angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anfor-
derungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25
Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle -dem sogenannten zulässigen
Wärmedurchgangskoeffizienten
Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger. Zwischen Schritt hin zum
EU Niedrigstenergiegebäudestandard, der spätestens ab 2021 gilt.

Ab dem Jahr 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigs
tenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden
gilt dies bereits ab 2019. Das sieht im Wege einer Grundpflicht das bereits geänderte Energieeinsparungsgesetz, das im Juli dieses Jahres bereits in Kraft getreten ist,
vor. Die konkreten Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigst-
energiegebäuden werden rechtzeitig bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude bzw. Ende 2018 für alle Neubauten festgelegt.

Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind hier bereits sehr
anspruchsvoll. Das hier zu erwarten de Energieeinsparpotenzial wäre bei einer
zusätzlichen Verschärfung im Vergleich zur EnEV 2009 nur gering.

Auf Wunsch des Bundesrates wurde die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel
(Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre) erweitert. Bisher galt diese     
Regelung für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind
Brennwertkesselund Niedertemperaturheizkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Erfasst werden demnach
nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel. Der Anwendungsbereich der Pflicht ist also begrenzt.
In der Praxis werden die Kessel ohnehin im Durchschnitt nach 24 Jahren ausgetauscht. Außerdem sind viele selbstgenutzte Ein-und Zweifamilienhäuser von der Pflicht ausgenommen.ier gilt die bereits seit der EnEV 2002 bestehende Regelung fort, nach der Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern, die
am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst
genutzt haben, von der Austauschpflicht ausgenommen sind.Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb
von zwei Jahren zu erfüllen.




Vorgaben für Energieausweise

Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
bei Verkauf und Vermietung : Auf Wunsch des Bundesrates ist Teil dieser Pflicht
nun auch die Angabe der Energieeffizienzklasse. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude,
die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden.
Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht , also
ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, vor, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige. Auf diese Weise können sich die Energieeffizienzklassen nach und nach am Markt etablieren.

Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber
potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise
„zugänglich“ gemacht werden müssen. Nun wird präzisierend festgelegt,
dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf-bzw.
Mietobjekts geschehen muss.

Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original)

Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten
Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt . Davon betroffen sind z.B.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken.

Erweiterung der bestehenden Pflicht der öffentlichen Hand zum Aushang von
Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude(mehr als 500 qm,bzw. ab Juli 2015 mehr als 250 qm Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr).

Stärkung des Vollzugs der EnEV

Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder  für
Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
(gemäß EU-Vorgabe).

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung unter:http://thermotechnik-shop.de/forum/

Donnerstag, 17. Oktober 2013

Bald wird's kalt Heizung für den Winter fit machen



Finden wir uns damit ab: Der Sommer ist vorbei und die kalten Jahreszeiten stehen bevor. Höchste Zeit, die Heizung wieder für den Winter flott zu machen.

Eine Heizung, die nicht richtig funktioniert, kann den Energieverbrauch stark nach oben treiben. Und das wird bei steigenden Öl- und Gaspreisen richtig teuer. Zwar sollte die Heizung auch nach der Sommerpause in der Regel einwandfrei funktionieren, sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. "Aber man sollte die Chance nutzen, die Anlage optimal einzustellen." Laut der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) stecken in der Heizungsanlage beachtliche Einsparpotenziale. Peters beziffert das, was sich nur durch Feintuning herausholen lässt, auf 10 bis 20 Prozent.

Hohe Rechnung wegen defekter Geräte

Häufig lasse sich schon mit geringem Aufwand viel erreichen. Wichtig sei, die Wärmeversorgung eines Gebäudes als Gesamtsystem zu betrachten, so der Verband. Die Faktoren Wärmebedarf, -erzeugung und -verteilung sowie Heizflächen, Thermostatventile, Regelung und das Nutzerverhalten müssten ineinandergreifen. "Sind alle Faktoren aufeinander abgestimmt, kann die Heizung optimal arbeiten - im Blick auf den Komfort wie auf den Energieverbrauch."
Optimal arbeitet die Heizung laut dem VdZ, wenn alle Räume wie gewünscht warm werden und die Heizkörper schnell auf eine veränderte Einstellung der Thermostatventile ansprechen. Außerdem sollte die Anlage keine Störungsgeräusche entwickeln - und der Energieverbrauch sollte möglichst niedrig sein, was sich anhand der letzten Gas- oder Heizölrechnungen leicht kontrollieren lässt. Ein plötzlicher Anstieg in einem Jahr kann auf einen Defekt hindeuten.

Einsparpotenziale durch Nachtabsenkung

Anhand einer kurzen Checkliste stellen Hausbesitzer fest, ob es in der Anlage Probleme gibt: Macht sie Geräusche? Werden Heizkörper nicht richtig oder unterschiedlich warm? Heizen sich Räume unterschiedlich schnell auf? Außerdem sollte die Einstellung der Heizung überprüft und angepasst werden, wenn sich nach Baumaßnahmen der Wärmebedarf verändert hat.
Ein weiterer Punkt betrifft die Nachtabsenkung. Sie sorgt laut Peters dafür, dass sich nachts, wenn die Wohnräume nicht benutzt werden, der Brenner ausschaltet und die Heizung herunterfährt. Allein dadurch sparen Verbraucher etwa 5 Prozent Energie, hat der Bund der Energieverbraucher ausgerechnet. Um die Räume am nächsten Morgen wieder aufzuheizen, reicht in den meisten Fällen die normale Heizleistung aus. Eine zusätzliche Aufheizleistung sei nicht erforderlich. Sagt der Wetterbericht im Winter extrem kalte Temperaturen voraus, wird die Nachtabsenkung einfach manuell ausgeschaltet, damit am nächsten Morgen niemand frieren muss.

Zischen lassen bis Wasser läuft

Zu den möglichen Störquellen, die auch Laien schnell prüfen können, gehören der Druck und der Wasserstand im Heizungssystem. Anhand des Manometers neben dem Heizkessel lässt sich feststellen, ob genug Wasser in Leitungen und Heizkörpern ist, so Peters. Auch ein höherer Wasserfluss in den Heizkörpern ist ein Zeichen für zu wenig Wasser. Dann muss Wasser nachgefüllt werden. Kommt in den Heizköpern gar kein Wasser an, kann die Umwälzpunkte defekt sein.
Wenn es in den Heizkörpern gluckert, kann das auch ein Zeichen für eingeschlossene Luft sein. Obwohl das Thermostatventil voll aufgedreht wird, erwärmt sich der Heizkörper dann im oberen Bereich nicht richtig, erläutert Michael Pommer von der DIY-Academy in Köln. Er muss dann entlüftet werden. Dazu stellt man zunächst die Umwälzpumpe der Heizung aus und öffnet dann mit einem kleinen Vierkantschlüssel am Heizkörper das Entlüftungsventil gegenüber des Thermostats. Es wird anschließend solange entlüftet, bis ein klarer, durchgängiger Wasserstrahl austritt. Danach ist im System gegebenenfalls Wasser nachzufüllen, so Pommer.


Quelle: Felix Rehwald, DPA, N24